Organisation & Mitbestimmung
Die Martin-Luther-Gemeinde orientiert sich an der Botschaft von Jesus Christus und versteht sich aus ihrer Geschichte und aufgrund ihres Leitbildes als eine volkskirchliche, liberale Gemeinde. Die Martin-Luther-Gemeinde wird entsprechend ihrer Gemeindeordnung demokratisch geleitet.
Wenn Sie evangelisch sind, können Sie mitbestimmen und sich in die Wählerliste eintragen. Sie gehören dann zur Gemeindeversammlung . Alle sechs Jahre tritt die Gemeindeversammlung zusammen und wählt den Konvent . Um an der öffentlichen Gemeindeversammlung teilzunehmen und abzustimmen, muss man sich nicht anmelden. Es genügt, wenn man Mitglied der Martin-Luther-Gemeinde ist und das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Der Konvent besteht aus 30 gewählten Mitgliedern. Außerdem gehören die Pastorinnen und Pastoren der Gemeinde, die Diakoninnen und Diakone, der Kirchenmusiker und die Kirchenmusikerin und die Leitungen der KiTa und der Begegnungsstätte dem Konvent an. Darüber hinaus gibt es fünf jugendliche Konventsmitglieder, die der Jugendkonvent unserer Gemeinde entsendet.
Der Konvent ist das Parlament der Gemeinde. Zu seinen regelmäßigen Aufgaben gehört es, einen Haushalt zu beschließen und die Verwendung der Mittel zu kontrollieren. Ein Ausschuss bereitet dieses Zahlenwerk vor. Der Konvent beschließt auch über größere Investitionen ab 7.500 Euro, z.B. wenn Umbauten anstehen. Aber es geht im Konvent nicht nur um Geld.
Auf seiner ersten Sitzung wählt der Konvent aus seinen Reihen den Kirchenvorstand . Außerdem befasst sich der Konvent auch mit Themen wie Öffentlichkeitsarbeit, Konfirmandenunterricht, Inklusion, Kirchenasyl und vieles mehr. Der Konvent berät über das Bekenntnis der Gemeinde und legt die Gottesdienstordnung fest. Er wählt, wenn eine Pfarrstelle zu besetzen ist, die Pastorinnen und Pastoren der Gemeinde. Außerdem entsendet der Konvent Mitglieder für das Parlament der Bremischen Evangelischen Kirche, den Kirchentag. Der Aufwand für diese demokratische Mitbestimmung ist überschaubar: Der Konvent trifft sich etwa zwei- bis viermal im Jahr, an wechselnden Wochentagen.
Dem Kirchenvorstand gehören acht Konventsmitglieder an, außerdem die Pastorinnen und Pastoren und eine Delegierte/ein Delegierter des Jugendkonvents. Der Vorstand befasst sich mit den laufenden Geschäften und täglichen Verwaltungsaufgaben. Er ist für das Personal der Gemeinde zuständig und beschließt über Geldausgaben bis 7.500 Euro. Einige Ausschüsse, wie der für Kirchenmusik, für die Öffentlichkeitsarbeit oder für die KiTa, arbeiten dem Vorstand zu. Er trifft sich einmal im Monat.
Der Kirchenvorstand leitet die Gemeinde kollektiv und vertritt sie nach außen. Geleitet wird er von dem/der Vorsitzenden und der Stellvertretung, die auch die Arbeit des Kirchenvorstandes koordinieren. Die einzelnen Mitglieder nehmen im Vorstand verschiedene Schwerpunkte wahr (z.B. Personal, Finanzen, Öffentlichkeitsarbeit . . .). Der Martin-Luther-Gemeinde ist es wichtig, dass diese Funktion der Leitung des Kirchenvorstandes und der Stellvertretung nicht von den Pastorinnen und Pastoren, sondern von ehrenamtlichen Gemeindemitgliedern wahrgenommen wird.
Die Gemeindeordnung zum Nachlesen können Sie sich hier herunterladen.
Über weitere Möglichkeiten der Mitbestimmung in der Martin-Luther-Gemeinde informiert sie Pastor Klaus Kramer, Telefon 379 54 46.